General terms and conditions
Our general terms and conditions are only available in German. The German version below is the binding one.
Sicherheitstechnik CB e.U. – Aufsperrdienst, Schlüsseldienst und Sicherheitstechnik
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Sicherheitstechnik CB e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere für Aufsperrdienste, Türöffnungen, Schloss- und Zylinderwechsel, Reparaturen, Montagearbeiten sowie den Verkauf und die Montage von Sicherheitstechnik.
- Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit die jeweiligen Bestimmungen auf das betreffende Vertragsverhältnis anwendbar sind.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart wurden.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des österreichischen Konsumentenschutzrechts, bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsabschluss und Auftragserteilung
- Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer zustande.
- Die Auftragserteilung kann insbesondere telefonisch, schriftlich, elektronisch oder persönlich erfolgen.
- Vor Beginn der Arbeiten werden dem Kunden die vereinbarten Leistungen und die voraussichtlichen Kosten mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
- Ändert sich der erforderliche Arbeitsumfang während der Ausführung wesentlich, wird der Kunde vor Durchführung zusätzlicher Arbeiten über die Änderung und die damit verbundenen Mehrkosten informiert. Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern nicht eine gesetzlich zulässige Ausnahme vorliegt.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
- Zu den Leistungen können insbesondere gehören:
- Öffnung zugefallener und versperrter Türen;
- Öffnung von Haus-, Wohnungs-, Keller- und Geschäftstüren;
- Öffnung von Schlössern und Schließzylindern, soweit beauftragt und zulässig;
- Austausch und Montage von Schließzylindern, Schlössern und Beschlägen;
- Reparatur und Instandsetzung von Schließanlagen;
- Montage und Verkauf von mechanischer und elektronischer Sicherheitstechnik.
- Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg, wenn dieser aufgrund technischer Gegebenheiten oder bereits bestehender Schäden nicht gewährleistet werden kann.
- Bei Türöffnungen wird grundsätzlich eine möglichst schonende Öffnung angestrebt. Eine zerstörungsfreie Öffnung kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.
- Ist eine zerstörungsfreie Öffnung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar, wird der Kunde vor einer erforderlichen zerstörenden Öffnung über die voraussichtlichen Folgen und Kosten informiert und um Zustimmung ersucht. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Berechtigung zur Türöffnung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Durchführung einer Türöffnung einen geeigneten Nachweis über die Identität des Auftraggebers sowie dessen Berechtigung zum Zutritt zu verlangen.
- Als geeignete Nachweise kommen insbesondere ein amtlicher Lichtbildausweis und ein plausibler Nachweis der Wohn- oder Nutzungsberechtigung in Betracht.
- Kann die Berechtigung nicht ausreichend nachgewiesen werden, darf der Auftragnehmer die Durchführung der Arbeiten ablehnen, soweit keine rechtlich zulässige andere Vorgehensweise besteht.
- Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Beauftragung der Türöffnung berechtigt ist. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die aus schuldhaft falschen Angaben oder einer unberechtigten Auftragserteilung entstehen.
- Gesetzliche Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere bei Gefahrensituationen, bleiben unberührt.
§ 5 Preise, Anfahrt und Zuschläge
- Es gelten die vor Auftragserteilung vereinbarten Preise.
- Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten über die voraussichtlichen Gesamtkosten einschließlich Umsatzsteuer informiert, soweit dies aufgrund der verfügbaren Informationen möglich ist.
- Der Gesamtpreis kann sich – sofern vorab vereinbart oder vom Kunden genehmigt – aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:
- Arbeitsleistung;
- Anfahrts- und Wegkosten;
- Material- und Ersatzteilkosten;
- Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge;
- Zuschläge für besondere technische Schwierigkeiten oder zusätzlichen Arbeitsaufwand.
- Zuschläge, Mindestverrechnungszeiten und sonstige zusätzliche Kosten werden vor Auftragserteilung transparent bekannt gegeben und nur im rechtlich zulässigen Umfang verrechnet.
- Bei unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten wird der Kunde vor wesentlichen zusätzlichen Arbeiten über die zu erwartenden Mehrkosten informiert.
- Die jeweils gültigen Preisangaben und Preislisten sind, soweit gesetzlich erforderlich, zugänglich zu machen. Alle gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Endpreise enthalten die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlung
- Die Zahlung ist nach Abschluss der Leistung und Rechnungslegung fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
- Die Zahlung kann mit den angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen.
- Bei umfangreicheren Aufträgen oder Materialbestellungen können angemessene Anzahlungen vereinbart werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Notwendige und gesetzlich zulässige Mahn- und Betreibungskosten können dem Kunden verrechnet werden.
- Der Kunde erhält eine Rechnung oder einen geeigneten Zahlungsbeleg nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Termine und Wartezeiten
- Angegebene Ankunfts- und Fertigstellungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Witterung, Notfällen, technischen Schwierigkeiten oder anderen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers werden dem Kunden nach Möglichkeit mitgeteilt.
- Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 8 Stornierung und Nichtantreffen
- Eine Absage oder Änderung eines Auftrags soll so früh wie möglich mitgeteilt werden.
- Bei einer Stornierung können nur solche Kosten verrechnet werden, für die eine gesetzliche oder wirksame vertragliche Grundlage besteht. Dabei sind insbesondere bereits erbrachte Leistungen und tatsächlich entstandene, rechtlich ersatzfähige Aufwendungen zu berücksichtigen.
- Kann der Auftragnehmer den vereinbarten Einsatzort erreichen, ist der Kunde jedoch nicht anzutreffen oder kann die Türöffnung aus Gründen aus der Sphäre des Kunden nicht durchgeführt werden, können angemessene, vorab bekannt gegebene und rechtlich zulässige Anfahrts- oder Ausfallkosten anfallen.
- Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Gewährleistung
- Für die erbrachten Leistungen und gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Gewährleistungsansprüche im gesetzlich vorgesehenen Umfang durch Verbesserung oder Austausch zu erfüllen.
- Bei Arbeiten an bestehenden Schlössern, Türen und Schließanlagen können bereits vorhandene Verschleißerscheinungen, Materialermüdung oder Vorschäden die Funktion beeinflussen.
- Solche Umstände schließen gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht automatisch aus. Maßgeblich sind die tatsächlichen Ursachen des Mangels und die gesetzlichen Bestimmungen.
- Verbraucher werden durch diese AGB nicht in ihren zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechten eingeschränkt.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen.
- Eine Haftung für Schäden, die nachweislich ausschließlich auf bereits bestehende Mängel, Vorschäden oder Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers zurückzuführen sind, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei erkennbaren Risiken einer Türöffnung, insbesondere bei beschädigten Türen, verzogenen Türblättern oder defekten Schließmechanismen, wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert.
- Gesetzliche Haftungsansprüche wegen Personenschäden sowie sonstige zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
- Gegenüber Verbrauchern gelten keine Haftungsausschlüsse, die nach zwingendem österreichischem Recht unzulässig wären.
§ 11 Rücktrittsrecht für Verbraucher
- Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, können gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bestehen.
- Soweit keine gesetzliche Ausnahme greift, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage. Die Frist und deren Beginn richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Verlangt der Verbraucher, dass eine Dienstleistung vor Ablauf einer bestehenden Rücktrittsfrist begonnen wird, werden die gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen und Informationen eingeholt beziehungsweise erteilt.
- Ein allfälliger Anspruch auf anteiliges Entgelt bei einem Rücktritt sowie ein möglicher Verlust des Rücktrittsrechts nach vollständiger Leistungserbringung richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten können gesetzliche Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gelten. Ob eine solche Ausnahme greift, ist im Einzelfall zu beurteilen.
- Dem Verbraucher werden die gesetzlich erforderlichen Informationen und gegebenenfalls das Muster-Rücktrittsformular zur Verfügung gestellt.
§ 12 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
- Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung von Aufträgen, zur Rechnungslegung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden dem Kunden erforderlichenfalls in einer gesonderten Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.
- Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Durch diese AGB werden Verbraucher nicht ihres gesetzlichen Gerichtsstands beraubt.
- Für Verträge zwischen Unternehmern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen, soweit nicht eine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 15 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
- Der Auftragnehmer ist bemüht, allfällige Meinungsverschiedenheiten mit Kunden einvernehmlich zu lösen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Änderungen und Ergänzungen einzelner Aufträge bedürfen einer nachweisbaren Vereinbarung, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Maßgeblich ist die jeweils wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB.
Sicherheitstechnik CB e.U.
Schöpfergasse 7
1120 Wien
Österreich
